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Am 1. August 2014 wird das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wirksam. Das Abkommen wird auch als Istanbul-Konvention bezeichnet.
 

Die Istanbul-Konvention

 

Das Übereinkommen der Europäischen Union ist weitestgehend auch als Istanbul-Konvention bekannt, da es von 13 Mitgliedsstaaten des Europarates in Istanbul unterzeichnet wurde

Bis September 2018 wurde das Abkommen von insgesamt 46 Staaten unterzeichnet und von 33 ratifiziert. In Deutschland fand die Ratifizierung am 12. Oktober 2017 statt.  

 

Die Inhalte

 

Das Abkommen schreibt vor, dass in den nationalen Verfassungen und Rechtssystemen der Staaten, die es unterzeichnet haben, die Gleichstellung der Geschlechter verankert sein muss. Gleichzeitig sind sämtliche diesbezüglich diskriminierende Vorschriften abzuschaffen.

Darüber hinaus soll durch das Unterzeichnen der Übereinkunft das Hilfsangebot für Frauen verbessert werden. Auch zusätzliche Bildungsangebote sollen die Menschen in den Unterzeichnerstaaten für diese Problematik sensibilisieren und sie auf die Wichtigkeit von Gleichberechtigung hinweisen.

Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv gegen jegliche Formen der psychischen, körperlichen und sexuellen Gewalt vorzugehen. Dazu zählt auch Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibungen, Zwangssterilisierungen sowie sexuelle Belästigung.