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Am 27. Februar 1992 verhaftet das FBI den österreichischen Serienmörder Jack Unterweger. Er war der wohl berühmteste Massenmörder Österreich.

 

Kindheit und Jugend

 

Jack Unterweger wurde am 16. August 1950 in der Steiermark in Österreich als Sohn einer Kellnerin und eines Soldaten der US Army geboren. Er wuchs bei seinem Großvater auf, den er später als äußerst brutale Person beschrieb. Schon zu jener Zeit soll er im Auftrag seines Opas Nutztiere gestohlen haben. Nach einer kurzen Haftstrafe arbeitete er als Kellner. Immer wieder geriet er wegen Einbrüchen und Zuhälterei mit dem Gesetz in Konflikt.

 

Erster Mord

 

Als er im Jahr 1974 eine Bekannte in Hessen besuchte, trafen sie auf eine Frau, die sie gemeinsam fesselten und ausraubten. Unterweger schlug mit einer Stahlrute auf die Dame ein und strangulierte sie. Das Landesgericht Salzburg verurteilte ihn zu lebenslanger Haft und ließ im gleichen Zug eine weitere Mordanklage gegen ihn fallen. Bereits im Jahr zuvor soll er ein Opfer auf ähnliche Weise getötet haben.

 

Schriftsteller und Serienmörder

 

Im Gefängnis ging Unterweger seinem literarischen Talent nach. Er verfasste Gedichte, schrieb Romane, arbeitete an Drehbüchern mit und veröffentlichte sogar eine eigene Literaturzeitschrift. Für seine Arbeit wurde er mit dem Ingeborg-Drewitz-Literaturpreis für Gefangene ausgezeichnet.

 

Auf freiem Fuß

 

Nachdem viele Literaten für eine frühzeitige Entlassung Unterwegers plädierten, lenkte das Gericht im Jahr 1990 ein und ließ in frei. Nach seiner Freilassung griff er erneut Prostituierte an. Er führte das Morden in seiner Heimat Österreich sowie in Amerika fort. Auf der Suche nach dem Mörder arbeiteten die Polizeibeamten fieberhaft daran, Unterweger erneut anzuklagen und wieder hinter Gitter zu bringen.

 

Auf der Flucht

 

Auf der Flucht vor dem Gesetz reiste Unterweger quer durch Europa und Amerika. Am 27. Februar 1992 konnten die Beamten ihn endlich stellen und nahmen den mehrfachen Mörder in Miami, Florida, fest. Unterweger wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, ohne die Möglichkeit auf Bewährung.

Am Abend der Urteilsverkündung nahm der Verbrecher sich das Leben.

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