Zurück
Immer wieder füllen sich Schlagzeilen in Deutschland mit Vermisstenfällen, die die Bevölkerung bewegen. Die Belastung, die nicht nur die vermissten Personen, sondern auch die Angehörigen aushalten müssen, kann man kaum in Worte fassen. Wir haben euch den aktuellen Stand der Vermisstenfälle in Deutschland zusammengefasst. 

Laut Bundeskriminalamt (Stand Oktober 2017) sind 14.903 Menschen als vermisst gemeldet. In diese Zahl fließen alle offenen Vermisstenfälle mit ein, sowohl Fälle, die seit Jahrzehnten ungelöst sind, als auch tagesaktuelle Meldungen. Dabei wird geschätzt, dass jeden Tag etwa 250 – 300 Vermisstenanzeigen aufgegeben werden. Glücklicherweise sind davon jedoch 80 Prozent nach einem Monat aufgeklärt. 3 Prozent der vermissten Personen zählen jedoch zu denjenigen, die länger als ein Jahr vermisst bleiben. In diese Zahlen fließen jedoch auch solche ein, die nicht gefunden werden wollen. Die Akten in der Vermisstenkartei werden von der Polizei bis zu 30 Jahre gespeichert.

Dass man 24 Stunden warten muss, bevor man sich mit so einem Fall an die Polizei wendet, ist jedoch ein Mythos. Im Allgemeinen gibt es kein Zeitlimit auf das man sich hierfür beziehen kann. Ausschlaggebend für die Einschätzung der Dringlichkeit sind nämlich das Alter und ob unmittelbare Gefahr besteht. Grundlage hierfür ist, dass Volljährige ihren Aufenthaltsort frei wählen können und folglich auch nicht verpflichtet sind, ihren Standort preiszugeben. Auch dann nicht, wenn es sich um fürsorgliche Eltern handelt, deren (volljähriges) Kind nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nach Hause kommt. Die Polizei ist darüber hinaus gar nicht befugt den Aufenthaltsort eines Erwachsenen ausfindig zu machen, wenn dieser mal für einige Tage nicht erreichbar sein möchte. Konkreter Verdacht besteht dabei erst, wenn die Person nicht nur unauffindbar ist und sich nicht mehr im gewohnten Umfeld aufhält, sondern auch davon ausgegangen werden muss, dass die Person in Gefahr sein könnte.  

Eine Ausnahme sind hierbei Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, denn sie unterliegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ist dies der Fall, müssen Ermittler von einer Gefährdung des Minderjährigen ausgehen, sobald niemand Informationen über den Aufenthaltsort hat. Die Aufklärungsquote bei vermissten Kindern liegt dabei aber bei 98 Prozent. Diese hohe Quote gibt zumindest Hoffnung.