Die 2000er-Jahre waren eine andere Zeit: Smartphones steckten noch in den Anfängen, viele Menschen nutzten einfache Tastentelefone, und Internetverbindungen brachen ab, sobald das Festnetztelefon klingelte. Dass private Momente innerhalb kürzester Zeit öffentlich werden konnten, war kaum vorstellbar.
Eine damals noch weitgehend unbekannte Society-Lady sollte das bald schmerzhaft erfahren. Im Jahr 2007 veröffentlichte das Unternehmen Vivid Entertainment ein Sex-Tape von Kim Kardashian und ihrem damaligen Freund Ray J – und katapultierte sie damit schlagartig ins Rampenlicht.
Beziehung mit Ray J
Nach einer Reihe persönlicher Einschnitte, darunter eine Scheidung und der Tod ihres Vaters Robert Kardashian, der als Anwalt im O.-J.-Simpson-Prozess bekannt wurde, suchte Kim Kardashian einen Neuanfang. In dieser Phase traf sie Ray J wieder, einen langjährigen Freund und jüngeren Bruder der Sängerin Brandy.
Die Beziehung gab ihr Halt und Ablenkung in einer schwierigen Zeit. Gemeinsame Reisen, unter anderem nach Hawaii und Mexiko, boten ihr die Möglichkeit, dem Alltag zu entfliehen. Um diese Momente festzuhalten, kaufte Kim einen neuen Videorekorder. Während einer privaten Situation entschied sich das Paar schließlich, ein intimes Video aufzunehmen – ohne die Absicht oder Vorstellung, dass dieses jemals öffentlich werden könnte.
Das Leak – und unterschiedliche Darstellungen
Trotz der anfänglichen Nähe verlief die Beziehung von Kim Kardashian und Ray J über mehrere Jahre hinweg unbeständig. Die beiden trennten sich endgültig im Dezember 2006. Persönliche Gegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt wurden eingelagert, darunter auch das Video, das in einer Kameratasche verblieben sein soll und zunächst in Vergessenheit geriet.
Anfang 2007 wurde öffentlich bekannt, dass ein intimes Video von Kim Kardashian und Ray J kommerziell verwertet werden sollte. Kardashian stellte die geplante Veröffentlichung als nicht autorisiert dar und sprach von einem schweren Eingriff in ihre Privatsphäre. Vivid Entertainment widersprach dieser Darstellung und erklärte, das Video rechtmäßig von einer dritten Person erworben zu haben.
Noch vor der offiziellen Veröffentlichung reichte Kardashian im Februar 2007 Klage gegen Vivid Entertainment beim Superior Court von Los Angeles ein. Der Rechtsstreit wurde im April 2007 außergerichtlich beigelegt. Nach Angaben des Unternehmens sowie späteren Aussagen von Ray J habe Kardashian der Veröffentlichung letztlich zugestimmt und im Zuge der Verwertung finanzielle Gegenleistungen erhalten. Diese Darstellung wurde von Kardashian nie bestätigt und blieb juristisch ungeklärt.
Auswirkungen auf das Promi-Privatrecht
Auch wenn der Fall selbst keine unmittelbaren Gesetzesänderungen nach sich zog, rückte er zentrale Fragen rund um Online-Privatsphäre, Einwilligung und Verwertungsrechte in den Fokus. Besonders die rechtliche Einordnung von sogenannter „Revenge Porn“ befand sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Entwicklung – Kardashians Fall verdeutlichte den dringenden Bedarf an klareren und strengeren Schutzmechanismen.
Die hohe Vergleichssumme sorgte zudem für Unruhe in der Medienbranche, die über Jahrzehnte hinweg oft ohne ernsthafte Konsequenzen in die Privatsphäre von Prominenten eingegriffen hatte. Der Fall zeigte, dass Betroffene zunehmend bereit waren, juristisch gegen nicht einvernehmliche Veröffentlichungen vorzugehen – und dabei auch hohe Entschädigungen durchsetzen konnten.
Parallel dazu wuchs auch das öffentliche Bewusstsein für die emotionalen Folgen solcher Leaks. Als 2014 durch einen Hackerangriff intime Fotos zahlreicher Stars, darunter Jennifer Lawrence und Kaley Cuoco, veröffentlicht wurden, war die Empörung groß. Der Vorfall verstärkte die Debatte über digitale Privatsphäre und trug dazu bei, dass rechtliche Schritte und mögliche Entschädigungen zunehmend Teil der öffentlichen und juristischen Aufarbeitung wurden.
Foto © Eva Rinaldi / CC BY-SA 2.0
