Knapp sechs Prozent aller Inhaftierten in Deutschland sind Frauen. Statistisch gesehen werden Frauen in den meisten Fällen kriminell, weil sie keinen anderen Ausweg aus ihrem Alltag sehen oder verzweifelt sind. Ihr soziales Umfeld ist oft von Gewalt und Missbrauch geprägt. Frauen fallen durch Diebstahl und Betrug auf. Ein Großteil inhaftierter Frauen ist zudem alleinerziehend oder ohne Ausbildung. Doch inwiefern erhalten Frauen eine gesonderte Behandlung im Gefängnis? Gibt es Unterschiede zu männlichen Insassen?

 

JUSTIZVOLLZUGSANSTALTEN FÜR FRAUEN IN DEUTSCHLAND

Reine Frauenhaftanstalten gibt es nur wenige in Deutschland. In den meisten Fällen werden Frauen in abgetrennten Abteilungen innerhalb der Vollzugsanstalten für Männer inhaftiert. Die Trennung von Männern und Frauen ist gesetzlich festgelegt. Der „Trennungsgrundsatz“ normiert eine Trennung nach Haftart und Geschlecht. Der Gefängnisalltag in Justizvollzugsanstalten ist aber unabhängig voneinander für Frauen und Männer gleich geregelt. Gemeinsame Zeit verbringen die Insassen nicht nur bei Mahlzeiten, sondern auch während der Arbeit und der Freizeitangebote. Nur die Schlafens- und Ruhezeiten werden getrennt verbracht. Und obwohl oder gerade weil die Inhaftierten von der Außenwelt isoliert sind, ist der Tag vorbestimmt und es richtet sich eine eigene Gesellschaft ein. Doch vielen gibt der geregelte Ablauf Sicherheit.

 

BILDUNG VON RANGORDNUNGEN IM GEFÄNGNIS

In einem solchen Ökosystem regelt sich die Bildung von Cliquen und Rangordnungen nicht durch die Station oder Haftdauer, sondern auch durch die Persönlichkeit der Einzelperson und dem eigenen Auftreten. Oft werden die Hierarchien von draußen auch in den Haftanstalten fortgeführt, jedoch muss sich hier jeder alleine behaupten. Jeder Häftling tritt für sich auf, ohne seine Partner oder Freunde in der Außenwelt. Das alte Schema und altes Ansehen verliert über die Dauer der Haft nach und nach an Bedeutung. Unter Männern kommt es häufig zu Gewalt, wenn ein Mitinhaftierter aus gesellschaftlich verachteten Gründen seine Strafe absitzt. Kinderschänder und Sexualstraftäter beispielsweise rutschen schnell an das Ende der Rangordnung, die Häftlinge vollziehen ihre eigene Gerechtigkeit und ernten damit zusätzlich das Ansehen der Anderen. Frauen sind dabei ebenso streng und verbünden sich gegen geächtete Gefangene, gehen jedoch anders damit um. In Frauenjustizvollzugsanstalten herrscht im Allgemeinen weniger Gewalt, sie tragen ihre Konflikte weniger offen aus oder nutzen direkt den Draht zu Beamten.  

 

TAUSCHHANDEL UND CLIQUENGESELLSCHAFTEN

Eine strengere Form des Zusammenlebens provozieren Cliquenwirtschaften. Zwar hilft der Zusammenhalt einer Gruppe, die sich gegenseitig beschützen und zusammen durchsetzen mit dem Gefängnisalltag zurechtzukommen, in einem verschärften Umfang kann dies jedoch zu Auseinandersetzungen führen. Cliquen bekämpfen sich, reden nicht miteinander oder fangen an aus Vorurteilen zu handeln. Das kann schnell dazu führen, dass ein Opfer in einer verfeindeten Clique gefunden wird, das bekriegt wird. Wichtig für die Pflege von Beziehungen untereinander ist gerade in männlichen Vollzugsanstalten der Tauschhandel. Wer viel hat, bestimmt die Preise und Verteilung der begrenzten Güter. Bei Frauen laufen die Tauschgeschäfte zwar auch stetig, jedoch wird mehr getauscht, was man braucht, weniger nach festen Preisen. Sie unterstützen sich durch den Handel gegenseitig.

 

SCHWANGERSCHAFTEN UND KINDER IN HAFTANSTALTEN

Eine besondere Thematik bei Vollzugsanstalten für Frauen ist der Umgang mit Schwangerschaften. Ärztliche Betreuung ist während und nach der Schwangerschaft innerhalb der Vollzugsanstalt gewährleistet. Das Bundesstrafvollzugsgesetz schreibt vor, dass eine Entbindung in einem externen Krankenhaus stattfinden muss. Grundsätzlich wird versucht die Trennung von Mutter und Kind nach der Geburt während der Haft zu vermeiden, um die Entwicklung des Kindes nicht einzuschränken und die Beziehung zwischen Mutter und Kind aufzubauen und zu stabilisieren. Den sogenannten „Mutter-Kind-Vollzug“ gibt es jedoch nur in neun unserer Bundesländer. Ist die Betreuung innerhalb des Gefängnisses nicht durchzuführen, besteht die Möglichkeit, dass das Kind bei Verwandten oder Bekannten unterkommt. Das Jugendamt ist in so einem Fall der letzte Ausweg. Der Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Abteilung kann aber auch abgelehnt werden, beispielsweise bei akuter Drogensucht, bei Gefahr einer Flucht, wenn eine angemessene Betreuung des Kindes nicht gewährleistet kann oder wenn die Mutter durch eine besonders schwere Tat verurteilt wurde.

 

Im Großen und Ganzen hat der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt sowohl für Manner, als auch für Frauen den Zweck die Insassen zu resozialisieren. Resozialisiert werden bedeutet wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden und geht in der Begriffsbestimmung davon aus, dass sich ein Straftäter durch seine Tat von den gesellschaftlichen Normen entfernt hat und weitere Verbrechen nicht ausgeschlossen sind. In vielen Fällen mangelt es jedoch an erfolgreicher Resozialisierung, im Durchschnitt wird fast jeder zweite Straftäter rückfällig. Frauen fällt es dabei statistisch gesehen leichter sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.