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Gesche Margarethe Gottfried war eine deutsche Serienmörderin, die 15 Menschen durch Arsenik ermordete. Eigentlich war sie als der „Engel von Bremen bekannt“. An ihr wurde die letzte öffentliche Hinrichtung in Bremen vollzogen.

 

Das Leben der Gesche Gottfried

 

Gottfried wuchs in ärmlichen Verhältnissen auf. Sie galt zwar als eitel, doch auch tüchtig. Sie heiratete einen Sattlermeister und stieg dadurch in bessere Verhältnisse auf. Mit ihm hatte sie fünf Kinder, drei davon überlebten, starben allesamt jedoch 1815. Nachdem auch ihr Mann sein Leben verlor, heiratete sie ihren langjährigen Liebhaber – abermals am Sterbebett. Ihr Ehemann für kurze Zeit bedachte sie mit einem Erbe, mit dem sie aber nicht lange haushalten konnte. Eine weitere Verlobung endete noch vor der Eheschließung, da der Mann davor verstarb.

In Bremen wurde Gottfried aufgrund des vermeintlichen Fluchs, der über ihrem Leben lag, bemitleidet.

 

Die Morde

 

1812 erhielt sie von ihrer Mutter Arsenikpulver. Gottfried tötete damit acht Menschen ehe es zur Neige ging. Später kam sie ein weiteres Mal an das tödliche Mittel und brachte damit sieben weitere Personen um.

Mit dem Arsen tötete sie ihre Eltern, ihre Kinder, ihren Bruder, ihre Ehemänner und ihren Verlobten, sowie vier weitere ihr nahestehenden Menschen.

 

Enttarnung und Verurteilung

 

Gottfried wurde von ihrem Vermieter entlarvt, als dieser Arsenik in einem Schinken, den er von ihr erhielt, nachweisen konnte. Am 13. Mai 1828 wurde sie verhaftet. Drei Jahre lang saß sie in Untersuchungshaft und wurde regelmäßig verhört. Sie hatte zwar „Mäusebutter“ – ein zu der Zeit erhältliches Mittel bestehend aus Butterschmalz und Arsen – in die Zelle geschmuggelt, wagte es aber nicht sich damit selbst das Leben zu nehmen, da sie Angst vor den Schmerzen hatte, wie sie sie bei ihren Opfern miterlebt hatte.

Welche Motive Gottfried antrieben, kann bis heute nicht hinreichend beantwortet werden. Die schriftlichen Beweisstücke widerlegen sich gegenseitig. Ein beantragtes psychiatrisches Gutachten wurde abgewiesen. Manche gehen davon aus, sie handelte aus rein selbstsüchtigen Gründen, andere wieder erlegen ihr einen Drang zum Töten auf, gegen den sie nicht ankam.

Am 21. April 1831 wurde Gottfried mit dem Schwert vor etwa 35.000 Schaulustigen hingerichtet.

Ein im Boden eingelassener „Spuckstein“ erinnert noch heute an die Hinrichtung von Gottfried. Er soll an jener Stelle sein, an dem 1831 das Schafott stand.

Das Gerichtsverfahren gegen sie stand am Wendepunkt zur modernen Prozessführung. Es war einer der ersten Fälle, in dem sich die Verteidigung auf Schuldunfähigkeit berief.

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